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Würzburger Reiseversicherungen
Auslands-Krankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
Jedoch stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus, die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht krankenversichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!
Doch auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen ist.
Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.
Was die Auslandsreisekrankenversicherung u.a. bietet:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
- Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Bitte beachten Sie:
- Keine Gesundheitsprüfung
- Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
- Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
- Höchstalter für den Vertragsabschluss bis 42 Tage ist das 79. Lebensjahr und bei Reisen bis 365 Tage das 69. Lebensjahr
- Vom 70. - 79. Lebensjahr wird ein Beitragszuschlag erhoben
- Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise
- Familienversicherung: gilt in der Auslandsreisekrankenversicherung für Sie, Ihren Partner und die ständig im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
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