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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der Firma Wakiya GmbH & Co KG, für die Reisebüros "Wakiya Tours" und "Buchen24.de" (sowie weiterer Reiseportale im Internet), Cortnitz 12, 02627 Weißenberg, Deutschland, für Reise- und sonstige Dienstleistungen, angeboten über die Verkaufs- und Vermittlungsstellen, deren Mitarbeiter sowie über Internet- und Online-Dienste, gültig ab 01.02.2019

Die Reisebüros "Wakiya Tours", "Buchen24.de" sowie weitere Portale der Firma "Wakiya GmbH & Co KG" (im Folgenden Reisebüro Wakiya Tours genannt) tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge, Bahn und Buspassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen, Motorräder, Ferienwohnungen, Ferienhäuser) sowie fremdveranstalteter Aktiv- und Pauschalreisen verschiedener Veranstalter auf. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung fremder Beförderungsleistungen und sonstiger fremder touristischer Leistungen.

Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen das Reisebüro Wakiya Tours als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweils hierfür produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.

1. Vertragsabschluß

Der Auftrag des Kunden, eine Beförderung oder sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, per Telefax, mündlich, fernmündlich oder über Onlinedienste erfolgen. Mit der Entgegennahme des Kundenauftrags durch das Reisebüro Wakiya Tours kommt zwischen dem Kunden und dem Reisebüro ein Vertrag zustande. An den Buchungsauftrag ist der Kunde bis zur Entgegennahme durch das Reisebüro Wakiya Tours, längstens jedoch 15 Tage nach Anmeldedatum gebunden.
Nach und vor Entgegennahme durch das Reisebüro Wakiya Tours innerhalb der obigen Frist gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters sowie die vorliegenden Bestimmungen für Stornierungen und Änderungen eines Buchungsauftrages.
Mit der Anmeldung weiterer oder anderer Reiseteilnehmer/innen verpflichtet sich der Anmeldende, für die Verpflichtungen aller Reiseteilnehmer, insbesondere deren Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises, einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

Die Entgegennahme des Auftrags durch das Reisebüro Wakiya Tours kann schriftlich, per Telefax, mündlich, fernmündlich sowie über Onlinedienste (z.B. E-Mail) erfolgen.

Die vertragliche Pflicht des Reisebüros ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten sonstigen touristischen Leistungen. Die Erbringung der Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros Wakiya Tours. Die in der Rechnung/Bestätigung aufgeführten Preise enthalten neben der Leistung des Leistungserbringers, Ticketentgelte, Regieaufschläge und Steuern und sind somit Endpreise.

2. Haftung des Reisebüros als Vermittler

Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem Reisebüro Wakiya Tours gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung des Reisebüros Wakiya Tours gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet das Reisebüro Wakiya Tours nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

3. Umbuchung/Stornierung

Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Stornierung und den nachfolgenden Neuabschluss erfolgen, es sei denn, der Veranstalter bzw. Leistungserbringer sieht hierfür andere Regelungen vor. Zuzüglich zu den Storno-/Umbuchungskosten des Veranstalters/Beförderungsunternehmens erhebt das Reisebüro Wakiya Tours ein Bearbeitungsentgelt. Das Bearbeitungsentgelt für Änderungen oder Stornierungen, Name Changes oder Umbuchungen nach Abflug von Linienflugbuchungen, Beantragung von Taxrefunds (z.B. Rückerstattung von nicht angefallen Steuern und Flughafengebühren) beträgt 50 Euro pro Person und Ticket.

Sollte bei Buchung neben dem ausgewiesenen Ticketentgelt des Reisevermittlers ein Regieaufschlag im Reisepreis enthalten sein so sind darin enthaltene nachweisbare externe Entgelte des Leistungsträgers oder des Großhändlers ebenfalls nicht erstattungsfähig.

Änderungen, Stornierungen und andere gewünschte Leistungen können auch direkt beim Vertragspartner (z.B. Airlines, Veranstalter...) zu dessen Konditionen und AGB erfolgen.

4. Sondertarife, Specials und Charterflüge

Sondertarife und Charterflüge sind vom Reisebüro Wakiya Tours vermittelte Flugpassagen zu Sonderbedingungen und Sondertarifen. Für diese Flüge gelten besondere Bedingungen:

I Es dürfen idR. nur die im Flugschein ausgewiesenen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden. Änderungen und Umbuchungen sind idR. nur über das Reisebüro Wakiya Tours möglich. Diese Tarife unterliegen Beschränkungen in Bezug auf Nutzung, Umbuchbarkeit und Storno.
II Bei allen Sondertarifen und Charterflügen müssen Hin-, Rück- und Weiterflüge vom Reiseteilnehmer spätestens 72 h vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Beförderung.
III Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist grundsätzlich nicht möglich.
IV Für die Stornierung von Flügen mit Sondertarif oder Charterflügen gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaft bzw. des Leistungsträgers oder Veranstalters. Die Rücktrittskosten können bis zu 100% des Reisepreises betragen. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens gegenüber dem Leistungsträger unbenommen. Bei Buchung erhobene Ticketentgelte sind bei Storno nicht erstattbar.
V Das Reisebüro Wakiya Tours weist darauf hin, dass es Leistungen von Linienfluggesellschaften und Charterfluggesellschaften lediglich vermittelt und nicht als Eigenleistung erbringt. Die Haftung der Fluggesellschaften richtet sich nach deren jeweiligen Bestimmungen, die Sie in den Ihnen ausgehändigten Beförderungsdokumenten der betreffenden Gesellschaften entnehmen können.

5. Tarif- und Preisänderungen

Das Reisebüro Wakiya Tours ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaften und Veranstalter den Flug-/Reisepreis zu erhöhen. Dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB sowie die AGB der jeweiligen Vertragspartner (Airlines, Veranstalter etc.).

6. Leistungsänderungen

Vom Leistungsinhalt darf das Reisebüro Wakiya Tours nur auf Grund eines Umstandes abweichen, den es nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat. Die Abweichung darf nicht erheblich sein und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern. Über etwaige Abweichungen muß der Reisende schnellstmöglich informiert werden. Es gelten hierfür die gesetzlichen Regelungen sowie die AGB der jeweiligen Leistungserbringer.

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Soweit vom Reisebüro Wakiya Tours aus den vorhandenen Informationssystemen (z.B. START Amadeus) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, beziehen sich diese Auskünfte auf Reisende mit deutscher Staatsbürgerschaft, soweit nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass diese Informationen auch für andere Staatsangehörige gelten. Das Reisebüro Wakiya Tours weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die Behörden besteht. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland verfolgen, um sich auf geänderte Umstände einstellen zu können. Alle Informationen gibt das Reisebüro Wakiya Tours nach bestem Wissen und Gewissen weiter. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die aus Nichtbeachtung vor Bestimmungen und Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Rückforderungen an das Reisebüro Wakiya Tours sind ausgeschlossen.

8. Zahlung

Bei allen vom Reisebüro Wakiya Tours vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung/Rechnung gesondert angegeben. Storno-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sind auf der Buchungsbestätigung angegeben und sofort fällig. Ein Versand von Unterlagen erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Bei Bestellungen aus dem Ausland ist eine Kontaktadresse in Deutschland notwendig, an die Rechnung und Tickets geschickt werden. Für den weiteren Transport der Unterlagen ist der Besteller alleinverantwortlich. Dies gilt insbesondere, wenn Dritte die Unterlagen/Tickets versenden oder persönlich ins Ausland bringen.

9. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen das Reisebüro Wakiya Tours an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter/Leitungserbringer innerhalb der gesetzlichen Fristen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Es gelten die AGB der Leistungserbringer.

11. Reisedokumente

Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

12. Haftungsbeschränkung

Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Reisebüro Wakiya Tours nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Begrenzungen der Haftung gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13. Anerkennung

Mit der verbindlichen Buchung beim Reisebüro Wakiya Tours werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig, Abweichungen sind schriftlich zu fixieren.

14. Unwirksamkeit

einer Reisebedingung Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder Leistungsverträge und dieser AGB hat nicht deren gesamte Unwirksamkeit zur Folge. In diesem Fall gilt die allgemeine Regelung nach BGB.

15. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für den Fall, daß der Reisende nach Abschluß des Vermittlungsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros

Stand 01.06.2021

 

IATA-BESTIMMUNGEN

VERTRAGSBEDINGUNGEN UND WEITERE WICHTIGE HINWEISE

ALLE PASSAGIERE, DEREN ENDGÜLTIGES REISEZIEL ODER ZWISCHENSTOPP IN EINEM ANDEREN LAND ALS DEM DER ABREISE LIEGT, WERDEN DARAUF HINGEWIESEN, DASS BESTIMMTE INTERNATIONALE ABKOMMEN DIE GESAMTE REISE EINSCHLIESSLICH ALLER TEILABSCHNITE IN EINEM LAND BETREFFEN KÖNNEN; DIESE ABKOMMEN SIND ALS MONTREALER KONVENTION BEKANNT BZW. ALS DEREN VORLÄUFER WARSCHAUER KONVENTION, EINSCHLIESSLICH DER DAZUGEHÖRIGEN ERGÄNZUNGEN (DAS WARSCHAUER KONVENTIONSSYSTEM). DIE HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT WIRD FÜR DIESE PASSAGIERE VON DEM JEWEILS GELTENDEN ABKOMMEN ZUZÜGLICH BESONDERER FRACHTVERTRÄGE ALS TEIL DER ANWENDBAREN TARIFE GEregelt und ggf. EINGEschränkt.

HINWEIS zu Haftungsbeschränkungen

Ihre Reise kann unter die Montrealer Konvention bzw. das Warschauer Konventionssystem fallen; in diesem Fall regelt und ggf. beschränkt die jeweilige Konventionen die Haftung der Fluggesellschaft bei Todesfall oder Personenschäden, Beschädigung oder Verlust von Gepäck sowie Verspätungen.

Wenn die Montrealer Konvention gilt, sind die Haftungsobergrenzen wie folgt:

Es gibt keine finanziellen Obergrenzen bei Todesfall oder Personenschäden.

Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäckstücken liegt die Obergrenze in den meisten Fällen bei 1131Sonderziehungsrechten (ca. EUR 1.200,- bzw. US$ 1.800,-) pro Passagier.

Bei Folgeschäden aufgrund Verzögerungen Ihrer Reise liegt die Obergrenze in den meisten Fällen bei 4.694 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 5.000,- bzw. US$ 7.500,-) pro Passagier.

EU-Verordnung Nr. 889/2002 schreibt vor, dass Fluglinien der Europäischen Union die Bedingungen der Montrealer Konventionsgrenzen auf sämtliche Flugbeförderungen von Passagieren und deren Gepäck anzuwenden haben. Viele Nicht-EU-Fluglinien haben sich ebenfalls bei der Beförderung von Passagieren und deren Gepäck entschieden, diese Regelungen einzuhalten.

Wenn das Warschauer Konventionssystem gilt, sind die Haftungsobergrenzen wie folgt:

16.600 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 20.000,- bzw. US$ 20.000,-) bei Todesfall oder Personenschäden, falls das Den Haager Protokoll zu der Konvention gilt, oder 8.300 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 10.000,- bzw. US$ 10.000,-), wenn nur die Warschauer Konvention alleine anwendbar ist. Viele Fluggesellschaften haben freiwillig auf diese Haftungsbeschränkungen in ihrer Gesamtheit verzichtet, und US-amerikanische Vorschriften fordern für alle Reisen zu, von oder mit Zwischenstopp in den USA eine Obergrenze nicht unter US$ 75.000,-.

17 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 20,- bzw. US$ 20,-) pro kg bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck, und 332 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 400,- bzw. US$ 400,-) bei nicht aufgegebenem Gepäck.

Die Fluglinie kann ebenfalls für Folgeschäden von Verspätungen haftbar sein.

Weitere Information bezüglich der für Ihre Reise geltenden Obergrenzen erhalten Sie von der Fluggesellschaft. Falls Ihre Reise die Beförderung durch verschiedene Fluggesellschaften umfasst, sollten Sie sich bezüglich der geltenden Haftungsobergrenzen an jede Fluggesellschaft einzeln wenden.

Ungeachtet dessen, welche Konvention für Ihre Reise gilt, können Sie eine höhere Haftungsobergrenze bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck in Anspruch nehmen, falls Sie bei der Gepäckabgabe eine gesonderte Erklärung zum Wert Ihres Gepäcks abgeben und die gegebenenfalls anfallenden Zusatzgebühren entrichten. Wenn der Wert Ihres Gepäcks die geltende Haftungsobergrenze überschreitet, sollten Sie wahlweise vor Antritt der Reise das Gepäck vollständig versichern lassen.

Klagefrist: Jede Schadensersatzklage vor Gericht muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Ankunftsdatum des Flugzeugs eingereicht werden bzw. zwei Jahre ab dem Datum, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen. Gepäckbezogene Ansprüche: im Fall einer Beschädigung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine schriftliche Mitteilung an die Fluggesellschaft erfolgen, bei einer Verspätung innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum, an dem es dem Passagier wieder zur Verfügung gestellt wurde.

Verweis auf Bedingungen, die durch Bezugnahme Teil des Vertrags werden

Ihr Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, über die Ihr Flugtransport erfolgt - ob international, national oder als Inlandsteil einer internationalen Reise -, unterliegt diesem Hinweis; allen Verweisen oder Belegen der Fluggesellschaft; sowie den jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen (Geschäftsbedingungen) der Fluggesellschaft und der damit verbundenen Gesetze, Vorschriften und Verfahrensweisen (Vorschriften) sowie allen anwendbaren Gebühren.

Falls die Beförderung durch mehrere Fluggesellschaften erfolgt, können für jede Fluggesellschaft unterschiedliche Geschäftsbedingungen, Vorschriften und anwendbare Gebühren gelten.

Die Geschäftsbedingungen, Vorschriften und anwendbaren Gebühren jeder Fluggesellschaft werden aufgrund dieses Hinweises durch Bezugnahme Teil Ihres Beförderungsvertrags.

Die Geschäftsbedingungen beinhalten unter anderem:
Bedingungen und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft bei Personenschäden oder Todesfall von Passagieren.

Bedingungen und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Waren und Gepäck, einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Waren.

Vorschriften zur Abgabe einer Erklärung bei höherem Gepäckwert und zur Zahlung gegebenenfalls anfallender zusätzlicher Gebühren.

Die Geschäftsbedingungen und Haftungsobergrenzen der Fluggesellschaft gelten auch für die Tätigkeit der Beauftragten, Erfüllungsgehilfen und Vertreter der Fluggesellschaft, einschließlich aller Personen, die der Fluggesellschaft Ausrüstung liefern oder Dienstleistungen erbringen.

Haftungseinschränkungen einschließlich der Fristen, innerhalb derer Passagiere Forderungen gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen bzw. Klage einreichen müssen.

Vorschriften zu Rückbestätigungen oder Reservierungen; Check-In-Zeiten; Inanspruchnahme, Dauer und Gültigkeit von Flugbeförderungsleistungen; sowie das Recht der Fluggesellschaft, eine Beförderung abzulehnen.

Rechte der Fluggesellschaft und Haftungsbeschränkungen der Fluggesellschaft bei Verspätung oder Nichterbringung einer Leistung, einschließlich Flugplanänderungen, Wechsel zu alternativen Fluggesellschaften oder Flugzeugen und Umleitung, und, soweit von anwendbaren Gesetzen vorgeschrieben, die Verpflichtung der Fluggesellschaft, Passagiere über die Identität der abwickelnden Fluggesellschaft oder des Ersatzflugzeugs zu informieren.

Das Recht der Fluggesellschaft, allen Passagieren die Beförderung zu verwehren, die anwendbare Gesetze nicht einhalten oder nicht sämtliche erforderlichen Reisedokumente vorlegen.

Weitere Informationen zu Ihrem Beförderungsvertrag sowie zur Anforderung einer Kopie davon erhalten Sie dort, wo Flugtickets der Fluggesellschaft vertrieben werden. Viele Fluggesellschaften bieten diese Informationen auch auf ihren Webseiten an. Soweit durch anwendbares Recht vorgeschrieben haben Sie Anspruch darauf, den gesamten Text Ihres Beförderungsvertrags am Flughafen und den Vertriebsstellen der Fluggesellschaft einzusehen, und auf Anfrage von jeder Fluggesellschaft kostenfrei eine Kopie postalisch oder durch andere Versandarten zu erhalten.

Falls eine Fluggesellschaft Flugbeförderungsleistungen verkauft oder Gepäck annimmt, dabei aber die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft angibt, tut sie dies nur in der Eigenschaft als Beauftragte der anderen Fluggesellschaft.

 

SIE KÖNNEN IHRE REISE NICHT ANTRETEN, FALLS SIE NICHT ALLE ERFODERLICHEN REISEDOKUMENTE WIE REISEPASS UND VISUM BESITZEN.

MANCHE REGIERUNGEN KÖNNEN IHRER FLUGGESESSCHAFT VORSCHREIBEN, INFORMATION ZU PASSAGIERDATEN HERAUSZUGEBEN ODER DEN ZUGRIFF DARAUF ZU GESTATTEN.

NICHTBEFÖRDERUNG: Flüge können überbucht werden, daher besteht in geringem Maße die Gefahr, dass kein Platz für den Flug verfügbar ist, obwohl Ihre Reservierung bestätigt wurde. In den meisten Fällen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, falls Ihnen die Beförderung mit dem gebuchten Flugzeug umständehalber verwehrt wird. Soweit von anwendbarem Recht vorgeschrieben muss die Fluggesellschaft zuerst nach Freiwilligen suchen, ehe jemand zwangsweise die Beförderung mit dem Flugzeug verwehrt wird. Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft bezüglich der vollständigen Regelungen für Auszahlung des Schadensersatzes bei Nichtbeförderung (Denied Boarding Compensation - DBC) sowie Informationen zu den Boarding-Prioritäten der Fluggesellschaft.

GEPÄCK: Ein die Richtwerte überschreitender Warenwert kann bei bestimmten Arten von Gegenständen angegeben werden. Manche Fluggesellschaften wenden bei zerbrechlichen, wertvollen oder verderblichen Gegenständen Sonderregelungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Aufgegebenes Gepäck: Fluggesellschaften gewähren meist eine bestimmte Menge an Freigepäck, die von der Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder Route verschieden ausfallen kann. Fluggesellschaften berechnen oft darüber hinausgehende Gepäckmengen mit einer Gepäckgebühr. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Handgepäck (nicht aufgegebenes Gepäck): Fluggesellschaften gewähren meist eine bestimmte Menge an Handgepäck als Freigepäck, die von der Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder Route verschieden ausfallen kann Es wird empfohlen, Handgepäck auf ein Minimum zu beschränken. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Falls Ihre Reise über mehrere Fluggesellschaften abläuft, kann jede davon unterschiedliche Gepäckvorschriften festlegen (Hand- und aufgegebenes Gepäck). BESONDERE GEPÄCKHAFTUNG BEI REISEN IN DIE USA: Bei Inlandsflügen innerhalb der USA schreiben die Bundesgesetze vor, dass die Haftungshöchstgrenze einer Fluggesellschaft für Gepäck bei mindestens US$ 3300,00 pro Passagier liegt bzw. dem aktuell von 14 CFR 254.5 vorgeschriebenen Betrag.

CHECK-IN-ZEITEN. Die auf dem Flugplan/Bestätigung angegebene Zeit ist die Abflugzeit des Flugzeugs. Die Abflugzeit ist nicht die Zeit, zu der Sie einchecken müssen, noch die Zeit, zu der Sie zum Einstieg bereit stehen müssen (Boarding-Zeit). Ihre Fluggesellschaft kann Ihnen den Einstieg verwehren, wenn Sie zu spät kommen. Die von Ihrer Fluggesellschaft angegebenen Check-In-Zeiten sind der späteste mögliche Zeitpunkt, zu dem Passagiere noch für den Mitflug akzeptiert werden können; die von Ihrer Fluggesellschaft angegebenen Boarding-Zeiten sind der späteste Zeitpunkt, an dem Passagiere sich am Einstiegtor einfinden dürfen, um noch mitgenommen zu werden.

GEFAHRGÜTER. Aus Sicherheitsgründen dürfen Gefahrgüter nicht in aufgegebenem oder Handgepäck enthalten sein, falls dies nicht ausdrücklich gestattet worden ist. Zu Gefahrgütern gehören unter anderem: komprimierte Gase, ätzende Mittel, Explosivstoffe, brennbare Flüssigkeiten und Materialien, radioaktives Material, oxidierende Materialien, Giftstoffe, ansteckende Substanzen und Aktentaschen mit eingebauten Alarmgeräten. Aus Sicherheitsgründen können noch weitere Einschränkungen gelten. Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft.

GEFAHRGÜTER

Unten angegebene Waren nicht einpacken oder mit an Board bringen, ohne vorher Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft zu halten.
GEFÄHRDEN SIE NICHT IHRE EIGENE SICHERHEIT ODER DIE IHRER MITREISENDEN.
WENDEN SIE SICH FÜR WEITERE INFORMATIONEN AN IHRE FLUGGESELLSCHAFT.
Übersetzungen und weitere nützliche Reiseinformationen finden Sie auf der Website der IATA:
www.iatatravelcentre.com/tickets